1VND der HERR redet mit Mose vnd Aaron / vnd sprach / 2Redet mit den kindern Jsrael / vnd sprecht zu jnen. Wenn ein Man an seinem fleisch einen flus hat / der selb ist vnrein / 3Denn aber ist er vnrein an diesem flus / wenn sein fleisch vom flus eitert oder verstopfft ist / 4Alle lager darauff er ligt / vnd alles darauff er sitzt / wird vnrein werden. 5Vnd wer sein lager anrüret / der sol seine kleider wasschen vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 6VND wer sich setzt / da er gesessen ist / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / Vnd vnreine sein bis auff den abend. 7Wer sein fleisch anrüret / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnreine sein bis auff den abend. 8Wenn er seinen speichel wirfft auff den der rein ist / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 9Vnd der sattel darauff er reitet / wird vnrein werden. 10Vnd wer anrüret jrgent etwas / das er vnter sich gehabt hat / Der wird vnrein sein bis auff den abend. Vnd wer solchs tregt / der sol seine kleider waschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 11Vnd welchen er anrüret ehe er die hende wesscht / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 12Wenn er ein erden gefess anrüret / das sol man zubrechen / Aber das hültzen fass sol man mit wasser spüren. 13VND wenn er rein wird von seinem flus / So sol er sieben tage zelen / nach dem er rein worden ist / vnd seine kleider wasschen / vnd sein fleisch mit fliessendem wasser baden / so ist er rein. 14Vnd am achten tage sol er zwo Dordeltauben oder zwo Jungetauben nemen / vnd fur den HERRN bringen fur der thür der Hütten des Stiffts / vnd dem Priester geben. 15Vnd der Priester sol aus einer ein Sündopffer / aus der andern ein Brandopffer machen / vnd jn versünen fur dem HERRN seines flus halben. 16WEnn einem Man im schlaff der Samen entgehet / der sol sein gantzes fleisch mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 17Vnd alles kleid vnd alles fell / das mit solchem samen befleckt ist / sol er wasschen mit wasser / vnd vnrein sein bis auff den abend. 18Ein Weib / bey welchem ein solcher ligt / die sollen sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 19WEnn ein Weib jrs leibs Blutflus hat / die sol sieben tag bey seit gethan werden / Wer sie anrüret / der wird vnrein sein bis auff den abend. 20Vnd alles worauff sie ligt / so lang sie jre zeit hat / wird vnrein sein / vnd worauff sie sitzt / wird vnrein sein. 21Vnd wer jr lager anrüret / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 22Vnd wer anrüret jrgent was / darauff sie gesessen hat / sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 23Vnd wer anrüret das auf jren Lager / oder wo sie gesessen / gelegen oder gestanden hat / sol vnrein sein bis auff den abend. 24Vnd wenn ein Man bey jr ligt / vnd es kompt sie jre zeit an bey jm / der wird sieben tage vnrein sein. 25WEnn aber ein Weib jren Blutflus eine lange zeit hat / nicht allein zur gewönlicher zeit / sondern auch vber die gewönlichen zeit / So wird sie vnrein sein / so lange sie fleusst / Wie zur zeit jrer absonderung / So sol sie auch hie vnrein sein. 26Alles lager darauff sie ligt die gantze zeit jrs flus / sol sein wie das lager jrer absonderung. Vnd alles worauff sie sitzt / wird vnrein sein / gleich der vnreinigkeit jrer absonderung. 27Wer der etwas anrüret / der wird vnrein sein / Vnd sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend. 28WJrd sie aber rein von jrem flus / So sol sie sieben tage zelen / darnach sol sie rein sein. 29Vnd am achten tage sol sie zwo Dordeltauben oder zwo Junge tauben nemen / vnd zum Priester bringen / fur die thür der Hütten des Stiffts. 30Vnd der Priester sol aus einer machen ein Sündopffer / aus der andern ein Brandopffer / vnd sie versünen fur dem HERRN vber dem flus jrer vnreinigkeit. 31So solt jr die kinder Jsrael warnen fur jrer vnreinigkeit / das sie nicht sterben in jrer vnreinigkeit / wenn sie meine Wonunge verunreinigen / die vnter euch ist. 32DAS ist das Gesetz vber den / der einen Flus hat / vnd dem der Same im schlaff entgehet / das er vnrein dauon wird. 33Vnd vber die die jren Blutflus hat. Vnd wer einen Flus hat / es sey Man oder Weib / Vnd wenn ein Man bey einer vnreinen ligt.