1Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von weißer gezwirnter Seide, von gelber Seide, von Scharlaken und Rosinrot. Cherubim sollst du dran machen künstlich. 2Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein. 3Und sollen je fünf zusammengefüget sein; einer an den andern. 4Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden, 5fünfzig Schläuflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammenfasse. 6Und sollst fünfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammenhefte, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde. 7Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen. 8Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein. 9Fünf sollst du aneinanderfügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte. 10Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schläuflein machen, an ihren Orten, daß sie aneinander bei den Enden gefüget werden. 11Und sollst fünfzig eherne Hefte machen und die Hefte in die Schläuflein tun, daß die Hütte zusammengefüget und eine Hütte werde. 12Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte, 13auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke. 14Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen. 15Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen. 16Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. 17Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. 18Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag. 19Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen. 20Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen 21und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett. 22Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen. 23Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung, 24daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer, 25daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett. 26Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung 27und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen dem Abend. 28Und sollst die Riegel mitten an den Brettern durchhinstoßen und alles zusammenfassen von einem Ort zu dem andern. 29Und sollst die Bretter mit Golde überziehen und ihre Rinken von Golde machen, daß man die Riegel drein tue. 30Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge. 31Und sollst einen Vorhang machen von gelber Seide, Scharlaken und Rosinrot und gezwirnter weißer Seide; und sollst Cherubim dran machen künstlich. 32Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Föhrenholz, die mit Gold überzogen sind und güldene Knäufe und vier silberne Füße haben. 33Und sollst den Vorhang mit Heften anheften und die Lade des Zeugnisses inwendig des Vorhangs setzen, daß er euch ein Unterschied sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. 34Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten. 35Den Tisch aber setze außer dem Vorhange und den Leuchter gegen dem Tisch über, zu mittagwärts der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht. 36Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von gelber Seide, Rosinrot, Scharlaken und gezwirnter weißer Seide. 37Und sollst demselben Tuch fünf Säulen machen von Föhrenholz, mit Gold überzogen, mit güldenen Knäufen, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.