1Und der erste Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Es ist euer Trommetentag. 2Und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HErrn: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel; 3dazu ihr Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder 4und einen Zehnten auf ein jeglich Lamm der sieben Lämmer; 5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen, 6über das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, nach ihrem Recht zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn. 7Der zehnte Tag dieses siebenten Monden soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen tun, 8sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel, 9mit ihren Speisopfern: drei Zehnten Sernmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder 10und einen Zehnten je zu einem der sieben Lämmer; 11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer der Versöhnung und das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 12Der fünfzehnte Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt dem HErrn sieben Tage feiern. 13Und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: dreizehn junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, 14samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, je zu einem der dreizehn Farren, zween Zehnten je zu einem der zween Widder 15und einen Zehnten je zu einem der vierzehn Lämmer; 16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17Am andern Tage zwölf junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, 18mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; 19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20Am dritten Tage elf Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, 21mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; 22dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23Am vierten Tage zehn Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, 24samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; 25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26Am fünften Tage neun Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, 27samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; 28dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29Am sechsten Tage acht Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, 30samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; einen Bock zum Sündopfer über 31dazu das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 32Am siebenten Tage sieben Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, 33samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; 34dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. 36Und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel, 37samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; 38dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39Solches sollt ihr dem HErrn tun auf eure Feste, ausgenommen, was ihr gelobet und freiwillig gebet zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.