1Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt, sie ihm aber später nicht mehr gefällt, weil er an ihr etwas Widerliches entdeckt, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben, diesen ihr aushändigen und sie aus seinem Hause entlassen. 2Verläßt sie dann sein Haus, geht hin und wird die Frau eines anderen Mannes, 3und auch dieser andere Mann bekommt Abneigung gegen sie und schreibt ihr einen Scheidebrief, händigt ihn ihr aus und entläßt sie aus seinem Hause - oder dieser andere Mann, der sie zur Frau genommen hatte, stirbt -, 4dann darf sie der erste Mann, der sie entlassen hat, nicht wiederum zur Frau nehmen; sie ist ja für ihn jetzt unrein geworden. Denn ein Greuel wäre solches vor dem Herrn. Du aber sollst keine Sündenschuld über das Land bringen, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbteil übergibt. 5Ist jemand neuvermählt, dann braucht er nicht ins Feld zu ziehen; auch soll ihm keinerlei Leistung auferlegt werden; er soll für seine Familie ein Jahr lang freigestellt sein. Er soll sich an seiner Frau, die er genommen hat, erfreuen. 6Man soll nicht die Mühle oder den oberen Mühlstein als Pfand nehmen; denn das hieße ein Menschenleben zum Pfand nehmen. 7Wird jemand dabei angetroffen, daß er einen von seinen Stammesbrüdern, den Israeliten, raubt, ihn mißhandelt oder verkauft, dann soll ein solcher Dieb sterben. Vertilge so das Böse aus deiner Mitte! 8Beim Aussatzbefall gib darauf acht, daß du genau nach den Anweisungen handelst, welche die Priester aus Levis Stamm euch geben; wie ich ihnen anordnete, ganz so sollt ihr tun. 9Denk daran, was der Herr, dein Gott, unterwegs der Mirjam widerfahren ließ bei eurem Wegzug von Ägypten! 10Gewährst du deinem Nächsten irgendein Darlehen, so darfst du sein Haus nicht betreten, um ein Pfand dafür zu erheben. 11Bleibe draußen stehen! Der Mann, dem du das Darlehen gibst, bringe dann das Pfand zu dir hinaus. 12Ist es ein armer Mann, dann sollst du mit seinem Pfand dich nicht schlafen legen. 13Du sollst ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang wieder zurückbringen. Er soll sich in seinem Mantel schlafen legen; dann wird er über dich einen Segenswunsch aussprechen, und dir wird das vor dem Herrn, deinem Gott, als Gerechtigkeit angerechnet. 14Bedrücke nicht einen Tagelöhner, der arm und bedürftig ist, mag er zu deinen Brüdern oder zu den Fremden gehören, die in deinem Lande in deiner Ortschaft weilen. 15Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll darüber nicht untergehen; denn er ist arm und verlangt sehnsüchtig danach. Sonst würde er wider dich zum Herrn rufen, und Sündenschuld würde auf dir liegen. 16Väter sollen nicht um ihrer Kinder willen und Kinder nicht um ihrer Väter willen mit dem Tode bestraft werden. Jeder soll nur für seine eigene Schuld den Tod erleiden. 17Das Recht eines Fremdlings oder einer Waise darfst du nicht beugen und darfst das Kleidungsstück einer Witwe nicht als Pfand nehmen. 18Sei eingedenk, daß du in Ägypten ein Knecht warst, und daß der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Eben darum gebiete ich dir, dieses Gebot zu erfüllen. 19Hältst du auf dem Feld deine Ernte, und vergißt du dort eine Garbe, so kehre nicht wieder um, sie zu holen! Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören, damit der Herr, dein Gott, dich segne bei allen Unternehmungen deiner Hände. 20Wenn du deinen Ölbaum aberntest, sollst du nicht hinterher an seinen Zweigen Nachlese halten; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören. 21Auch wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher Nachlese halten. Dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie zufallen. 22Denke daran, daß du ein Knecht im Ägypterland warst; darum gebiete ich dir, dieses Gebot zu erfüllen.