1Im siebenten Jahre sollst du Erlaß gewähren. 2Und die Sache des Erlasses ist diese: Erlassen soll Jeder Schuldherr, was er seinem Nächsten geliehen hat; er soll nicht drängen seinen Nächsten, und seinen Bruder; denn ausgerufen hat man den Erlaß Jehova's. 3Den Fremden magst du drängen, aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand erlassen. 4Es sey denn, daß kein Armer unter dir wäre. Denn Jehova wird dich segnen in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird als Erbeigenthum, um es zu besitzen. 5Wenn du nur hörest auf die Stimme Jehova's, deines Gottes, und darauf achtest, zu thun dieß ganze Gebot, das ich dir heute gebiete. 6Ja, Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat, so daß du vielen Völkern leihen, du selbst aber nicht borgen wirst; und du wirst herrschen über viele Völker, aber über dich werden sie nicht herrschen. 7Wenn aber unter dir ein Armer ist, Einer deiner Brüder in einem deiner Thore, in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird; so sollst du dein Herz nicht verhärten, und deine Hand nicht verschließen vor deinem armen Bruder; 8sondern öffnen sollst du ihm deine Hand, und leihen sollst du ihm, so viel zureicht für seinen Mangel, woran er Mangel leidet. 9Hüte dich, daß nicht der nichtswürdige Gedanke in deinem Herzen sey, und du sprächest: Nahe ist das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und dein Auge wollte überdrüssig seyn gegen deinen armen Bruder, so daß du ihm nichts geben wolltest; und er über dich zu Jehova schrie, und Sünde auf dich käme. 10Geben sollst du ihm, und dein Herz nicht überdrüssig werden, wenn du ihm gibst; damit dafür dich segne Jehova, dein Gott, in allen deinen Geschäften, und bei jedem Unternehmen deiner Hand, 11Denn es wird in dem Lande doch nicht an Dürftigen mangeln; deßwegen gebiete ich und spreche: Oeffnen sollst du deine Hand deinem Bruder, dem Bedrückten, und dem Armen in deinem Lande. 12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft wird, und er dir gedient hat sechs Jahre; so sollst du ihn im siebenten Jahre frei lassen von dir. 13Und wenn du ihn frei lässest von dir, so sollst du ihn nicht leer entlassen. 14Ein Geschenk sollst du ihm geben von deinen Schafen, und von deiner Tenne, und von deinem Kelter; womit dich Jehova, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15Und gedenke, daß du Knecht warest im Lande Aegypten; und Jehova, dein Gott, dich erlöset hat; deßwegen gebiete ich dir dieß heute. 16Und wenn es geschieht, daß er zu dir spräche: Ich will nicht weggehen von dir, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm gut geht bei dir; 17so nimm eine Pfrieme, und steche sie in sein Ohr, und in die Thüre; so ist er dein Knecht für immer; und auch deiner Magd mache es so. 18Laß es nicht schwer vor deine Augen kommen, wenn du ihn frei von dir lässest; denn um das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners hat er dir gedient sechs Jahre; damit Jehova, dein Gott, dich segne in Allem, was du thust. 19Alles Erstgeborne, das geboren wird unter deinem Großvieh und unter deinem Kleinvieh, was männlich ist, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht arbeiten mit dem Erstgebornen deines Rindes, und nicht scheeren das Erstgeborne deines Schafes. 20Vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen alle Jahre, an dem Orte, den Jehova wählen wird, du und deine Familie. 21Und wenn daran ein Fehler, wenn es hinkend, oder blind ist, oder es sonst einen bösen Fehler hat; so sollst du es nicht opfern, Jehova, deinem Gott. 22In deinen Thoren sollst du es essen, der Unreine und der Reine zugleich, wie eine Gazelle, und wie einen Hirsch. 23Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es ausgießen, wie Wasser.