1Wenn Jehova, dein Gott, ausrottet die Völker, deren Land Jehova, dein Gott, dir geben wird, und du sie vertreibest, und wohnest in ihren Städten, und in ihren Häusern; 2so sondere dir drei Städte aus mitten in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird, es zu besitzen. 3Du sollst dir die Straße in Stand setzen, und in drei Kreise theilen das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir zum Besitz geben wird, damit sich dahin flüchten könne Jeder, der getödtet hat. 4Und mit dem, welcher getödtet hat, und dorthin flieht, um am Leben zu bleiben, soll man es also halten: Wer seinen Nächsten unvorsätzlich erschlagen hat, ohne ihn kurz zuvor gehaßt zu haben; 5er ging etwa mit seinem Nächsten in den Wald, Holz zu hauen; und seine Hand holte aus mit der Axt, um den Baum zu fällen; und das Eisen führe vom Stiele, und träfe seinen Nächsten, das er stirbt; ein Solcher kann in eine dieser Städte fliehen, um am Leben zu bleiben; 6damit nicht der Bluträcher, wenn er dem, der getödtet hat, nachsetzet, da sein Herz erhitzt ist, denselben einholen kann, wenn der Weg zu weit ist, und ihn tödtet, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er ihn kurz zuvor nicht gehasset hat. 7Deßwegen gebiete ich dir und spreche: drei Städte sollst du dir aussondern. 8Und wenn Jehova, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vätern zugeschworen, und dir das ganze Land geben wird, welches er zu geben deinen Vätern zugesagt hat, 9wenn du hälst dieß ganze Gebot, und es thust, das ich dir heute gebiete, daß du liebst Jehova, deinen Gott, und wandelst auf seinen Wegen alle Zeit; so nimm dir noch drei Städte dazu, zu diesen drei Städten; 10daß nicht unschuldiges Blut vergossen werde, in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird als Erbeigenthum; noch Blutschuld über dich komme. 11Trägt aber Jemand Haß wider seinen Nächsten, und lauert ihm auf, und erhebt sich gegen ihn, und schlägt ihn, daß er stirbt; und flieht er dann in eine dieser Städte; 12so sollen die Aeltesten seiner Stadt hinsenden, um ihn von dort zu holen, und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13Nicht schonen soll ihn dein Auge, und du sollst wegschaffen aus Israel unschuldigen Blutes Schuld, daß dir's gut gehe. 14Du sollst nicht verrücken die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gesetzt haben, in deinem Erbeigenthum, das du besitzest im Lande, das Jehova, dein Gott, dir geben wird, es zu besitzen. 15Ein einzelner Zeuge soll nicht aufstehen gegen Jemand, wegen irgend einer Missethat und irgend eines Vergehens, bei allen Sünden, die er begeht; durch die Aussage zweier Zeugen, oder durch die Aussage dreier Zeugen werde eine Sache bestätigt. 16Wenn ein frevelhafter Zeuge aufsteht gegen Jemand, um gegen ihn zu bezeugen eine Uebertretung; 17so sollen beide Männer, die den Streit haben, vor Jehova stehen, vor den Priestern, und vor den Richtern, die in jener Zeit sind. 18Und die Richter sollen genau forschen; und wenn sich's zeigt, daß der Zeuge ein lügenhafter Zeuge ist, daß er Lügen ausgesagt hat gegen seinen Bruder; 19so sollet ihr es ihm machen, wie er gedachte, seinem Bruder zu machen; und du sollst das Böse wegschaffen aus deiner Mitte; 20daß die Uebrigen es hören, und sich fürchten, und ferner nicht mehr solch Böses thun in deiner Mitte. 21Und dein Auge soll nicht schonen; Leben um Leben, Aug um Aug, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.