1Und im siebenten Monate, am ersten Tage des Monates, sollet ihr heilige Festversammlung haben; keine schwere Arbeit sollet ihr thun, ein Tag des Posaunenhalles sey es euch! 2Und ihr sollet ein Brandopfer darbringen Jehova zum angenehmen Geruch, und einen jungen Stier, und einen Widder, sieben fehlerlose jährige Lämmer, 3und ihr Speisopfer, feines Mehl mit Oel begossen, drei Zehntel zum Stiere, und zwei Zehntel zum Widder, 4und ein Zehntel zu jedem Lamme von den sieben Lämmern, 5und einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen; 6außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer, und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihrem Trankopfer, wie sie gesetzlich sind; ein Opfer Jehova's zum angenehmen Geruch. 7Und am zehnten dieses siebenten Monates sollet ihr heilige Festversammlung haben, und euch kasteien; keine Arbeit sollet ihr verrichten. 8Und ihr sollet ein Brandopfer darbringen Jehova zum angenehmen Geruch, einen jungen Stier, einen Widder, sieben jährige Lämmer; fehlerlose sollet ihr haben! 9nebst ihrem Speisopfer, feines Mehl mit Oel begossen, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, 10ein Zehntel zu jedem von den sieben Lämmern, 11und einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung, und dem beständigen Brandopfer, nebst ihrem Speis- und ihrem Trankopfer. 12Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monates sollet ihr heilige Festversammlung haben; keine schwere Arbeit sollet ihr verrichten; und sollet Jehova ein Fest feiern sieben Tage. 13Und ihr sollet ein Brandopfer darbringen, ein Opfer Jehova's zum angenehmen Geruch, dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer; fehlerlos sollen sie seyn! 14nebst ihrem Speisopfer, feines Mehl mit Oel begossen, drei Zehntel zu jedem von den dreizehn jungen Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den zwei Widdern, 15und ein Zehntel zu jedem von den vierzehn Lämmern, 16und einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speis- und seinem Trankopfer. 17Und am zweiten Tage zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose jährige Lämmer, 18nebst ihrem Speis- und ihrem Trankopfer, zu den jungen Stieren, zu den Widdern, und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es gesetzlich ist, 19und einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, und seinem Speis- und seinem Trankopfer. 20Und am dritten Tage eilf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose jährige Lämmer, 21nebst ihrem Speis- und ihrem Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern, und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es gesetzlich ist, 22und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speis- und seinem Trankopfer. 23Und am vierten Tage zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose jährige Lämmer, 24nebst ihrem Speis- und ihrem Trankopfer zu den jungen Stieren, zu den Widdern, und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es gesetzlich ist, 25und einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speis- und seinem Trankopfer. 26Und am fünften Tage neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose jährige Lämmer, 27nebst ihrem Speis- und ihrem Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern, und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es gesetzlich ist, 28und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, nebst seinem Speis- und seinem Trankopfer. 29Und am sechsten Tage acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose jährige Lämmer, 30nebst ihrem Speis- und ihrem Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern, und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es gesetzlich ist, 31und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speis- und seinem Trankopfer. 32Und am siebenten Tage sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose jährige Lämmer, 33nebst ihrem Speis- und ihrem Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern, und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, wie es gesetzlich ist, 34und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speis- und seinem Trankopfer. 35Am achten Tage sollet ihr Versammlung haben, keine schwere Arbeit sollet ihr verrichten. 36Und ihr sollet ein Brandopfer darbringen, ein Opfer Jehova's zum angenehmen Geruch, einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose jährige Lämmer, 37ihr Speis- und ihr Trankopfer, zu dem jungen Stier, zu dem Widder, und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie es gesetzlich ist, 38und einen Bock zum Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, und seinem Speis- und seinem Trankopfer. 39Dieß sollet ihr Jehova opfern, an euern Festen, außer euern gelobten und euern freiwilligen Gaben, und euern Brandopfern, und euern Speisopfern, und euern Trankopfern, und euern Dankopfern.