1IHR seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Ihr sollt euch nicht Einschnitte machen, noch euch kahlscheren über der Stirne um eines Toten willen; (a) 3Mo 19:27 28; Jer 16:6 2denn du bist ein dem Herrn, deinem Gott, geweihtes Volk, und dich hat der Herr aus allen Völkern, die auf Erden sind, für sich erwählt, dass du sein eigen seiest. (a) 2Mo 19:6; 5Mo 7:6 3Du sollst nichts Abscheuliches essen. 4Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege, 5Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Steinbock und die Antilopenarten, 6und alle Tiere, die gespaltene Klauen, und zwar zwei ganz durchgespaltene Klauen, haben und Wiederkäuer sind unter den Tieren, die dürft ihr essen. 7Doch dürft ihr von denen, die wiederkäuen, und von denen, die ganz gespaltene Klauen haben, folgende nicht essen: das Kamel, den Hasen, den Klippdachs - denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine ganz gespaltenen Klauen; als unrein sollen sie euch gelten - 8und das Schwein; denn es hat zwar gespaltene Klauen, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; als unrein soll es euch gelten. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihren Leichnam dürft ihr nicht berühren. 9Dies ist's, was ihr essen dürft von allem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen. 10Was aber keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen; als unrein soll es euch gelten. 11Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12Diese aber sind es, von denen ihr nicht essen dürft: der Adler, der Lämmergeier, der Bartgeier, 13die Weihe und die Falkenarten, 14alle Rabenarten, 15der Strauss, die Ohreule, die Möwe und die Habichtarten, 16das Käuzchen, der Uhu und die Eule, 17der Pelikan, der Aasgeier und der Sturzpelikan, 18der Storch, die Reiherarten, der Wiedehopf und die Fledermaus. 19Und alles geflügelte Geziefer soll euch als unrein gelten; es darf nicht gegessen werden. 20Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen. 21Von irgendeinem Tierleichnam dürft ihr nicht essen; dem Fremdling, der an deinem Orte wohnt, magst du es zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen; denn du bist ein dem Herrn, deinem Gott, geweihtes Volk. Du darfst ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (a) 3Mo 17:15; 2Mo 22:30; 23:19 22VERZEHNTEN sollst du allen Ertrag deiner Saat, was auf dem Felde wächst, Jahr für Jahr, (a) 3Mo 27:30 23und sollst vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählt, dass er seinen Namen daselbst wohnen lasse, den Zehnten deines Korns, deines Weins und deines Öls essen, ebenso die Erstgeburt von deinen Rindern und deinen Schafen, auf dass du den Herrn, deinen Gott, allezeit fürchten lernest. (a) 5Mo 12:18 24Wenn dir aber der Weg zu weit ist, dass du es nicht hintragen kannst, und die Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt, dass er seinen Namen dorthin lege, dir zu ferne ist, wenn der Herr, dein Gott, dich segnet, 25so setze es in Geld um, nimm das Geld zur Hand und gehe an die Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt; 26dann kaufe für das Geld, wonach nur dein Herz gelüstet: Rinder, Schafe, Wein, starkes Getränke und was sonst dein Herz begehrt, und iss daselbst vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus. 27Den Leviten aber, der an deinem Orte wohnt, sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Anteil und Erbbesitz neben dir. (a) 5Mo 12:12 19 28Am Ende jedes dritten Jahres sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahre herausgeben und in deinem Orte niederlegen; 29dann mag der Levit, der ja keinen Anteil und Erbbesitz neben dir hat, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die an deinem Orte wohnen, kommen und sich satt essen, auf dass der Herr, dein Gott, dich bei aller Arbeit deiner Hände segne, die du tust. (a) 5Mo 16:11 14; 26:11 12