1ALLE sieben Jahre sollst du Erlass gewähren. 2Und so soll man es mit dem Erlass halten: Erlassen soll jeder Schuldherr das Darlehen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des Herrn ausgerufen. (a) Jer 34:8-16 3Den Ausländer magst du drängen; aber was du bei deinem Bruder (ausstehen) hast, das sollst du erlassen. 4Nur freilich, es wird bei dir keine Armen geben; denn reichlich wird der Herr dich segnen in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbbesitz geben will, 5wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich erfüllst. 6Denn der Herr, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er dir verheissen, sodass du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nicht entlehnen musst, und dass du über viele Völker herrschen wirst, sie aber über dich nicht herrschen werden. (a) 5Mo 28:12 7Wenn bei dir ein Armer ist, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben will, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Bruder nicht verschliessen, (a) 3Mo 25:35; 1Jo 3:17 8sondern willig sollst du deine Hand für ihn auftun und ihm gerne leihen, so viel er nur bedarf. 9Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen der nichtswürdige Gedanke aufsteige: "Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe", und du deinen armen Bruder unfreundlich ansehest und ihm nichts gebest und er dann wider dich den Herrn anrufe und so eine Schuld auf dich komme; 10willig sollst du ihm geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der Herr, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Beginnen deiner Hand. (a) Lu 6:35 11Denn nie wird es an Armen fehlen im Lande; darum gebiete ich dir: Willig sollst du deine Hand auftun für deinen dürftigen und armen Bruder in deinem Lande. 12WENN dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn freilassen. (a) 2Mo 21:2; Jer 34:14 13Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14ausstatten sollst du ihn aus deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter. Je nachdem dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben 15und sollst daran denken, dass du (auch) Sklave gewesen bist im Lande Ägypten und dass der Herr, dein Gott, dich befreit hat; darum gebiete ich dir heute dieses. (a) 5Mo 5:15; 16:12; 24:18 22 16Spricht er aber zu dir: "Ich will nicht von dir fortgehen", weil er dich und dein Haus liebgewonnen hat, da es ihm bei dir wohl war, 17so nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Türe, und dann ist er für immer dein Sklave. Mit deiner Sklavin sollst du es auch so machen. (a) 2Mo 21:6 18Es soll dich nicht hart ankommen, wenn du ihn freilassen musst; denn in den sechs Jahren, die er dir gedient, hat er dich nur halb soviel gekostet als ein Tagelöhner, und der Herr, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. 19ALLE männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen; du sollst die Erstlinge deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (a) 2Mo 13:2 20Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie essen Jahr für Jahr, an der Stätte, die der Herr erwählt, du und dein Haus. (a) 5Mo 12:5-7 21Wenn sie aber einen Fehler haben, Lahmheit oder Blindheit, irgendeinen schlimmen Fehler, so sollst du sie dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern; (a) 3Mo 22:20; 5Mo 17:1 22in deinem Orte sollst du sie essen, wie (das Fleisch) von der Gazelle und vom Hirsch, du seiest unrein oder rein. (a) 5Mo 12:15 22 23Nur ihr Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es ausschütten wie Wasser. (a) 5Mo 12:16