1WENN man in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, und man weiss nicht, wer ihn erschlagen hat, 2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen herum liegen. 3Dann sollen in der Stadt, die zunächst bei dem Erschlagenen liegt, die Ältesten eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht im Joch gezogen hat, 4und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines Wildbachs, an dem kein Ackerbau getrieben und nicht gesät wird, und sollen dort am Bache der Kuh das Genick brechen. 5Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und mit dem Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Spruche wird es bei jedem Streit und jeder Verletzung gehalten. (a) 5Mo 17:9 6Und alle Ältesten jener Stadt, welche am nächsten bei dem Erschlagenen wohnen, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der am Bache das Genick gebrochen worden ist, 7und sollen anheben und sprechen: "Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsre Augen haben nichts gesehen. 8Vergib deinem Volke Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und rechne unschuldig vergossenes Blut nicht deinem Volke Israel zu!" Dann werden sie der Blutschuld ledig. 9So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, dass es dir wohl ergehe, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt. (a) 5Mo 19:13 10WENN du wider deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, dass du Gefangene unter ihnen machst, 11und du dann unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und sie liebgewinnst, dass du sie zum Weibe nehmen willst, 12so führe sie in dein Haus, und sie soll ihr Haupt scheren, sich die Nägel schneiden 13und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach magst du mit ihr zusammenkommen und sie ehelichen, dass sie dein Weib sei. 14Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie freilassen, aber um Geld verkaufen darfst du sie nicht. Du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast. 15Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht mag, und sie ihm Söhne gebären, beide, die geliebte und die zurückgesetzte, und der Erstgeborne ist das Kind der zurückgesetzten, 16so darf er an dem Tage, da er seinen Besitz als Erbe seinen Söhnen zuteilt, dem Sohne der geliebten Frau nicht das Recht des Erstgebornen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der zurückgesetzten, der doch der Erstgeborne ist, 17sondern den Erstgebornen, den Sohn der Zurückgesetzten, soll er anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn der ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt. 18Wenn jemand einen störrischen und trotzigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht hört und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will, 19so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und an das Tor jenes Ortes hinausführen 20und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: "Unser Sohn da ist störrisch und trotzig, hört nicht auf uns, ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold." 21Dann sollen ihn alle Männer jener Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten; ganz Israel aber soll es hören, dass sie sich fürchten. 22UND wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und getötet wird und du ihn an einen Pfahl hängst, 23so darf sein Leichnam nicht übernacht am Pfahle bleiben, sondern du sollst ihn noch am selben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) Ga 3:13