1WENN du das Rind oder das Schaf deines Volksgenossen versprengt siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Volksgenossen wieder zuführen. (a) 2Mo 23:4 2Wenn aber dein Volksgenosse nicht nahe bei dir wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, so sollst du es in dein Haus nehmen, und es soll bei dir bleiben, bis es dein Volksgenosse sucht; dann sollst du es ihm zurückgeben. 3Ebenso sollst du es mit seinem Esel halten, ebenso mit seinem Kleide und ebenso mit allem, was deinem Volksgenossen verlorengeht; du darfst dich nicht entziehen. 4Wenn du den Esel oder das Rind deines Volksgenossen auf dem Wege stürzen siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie ihm aufrichten helfen. 5Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn ein Greuel ist dem Herrn, deinem Gott, ein jeder, der solches tut. 6Wenn du unterwegs auf irgendeinem Baume oder auf der Erde zufällig ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern findest, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Jungen samt der Mutter nehmen. 7Die Mutter sollst du fliegen lassen und nur die Jungen nehmen, auf dass es dir wohl ergehe und du lange lebest. 8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dache ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herunterfiele. 9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen; sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, die Gewächse, die du pflanzest, samt dem Ertrag des Weinbergs. (a) 3Mo 19:19 10Du sollst nicht Rind und Esel zusammen an den Pflug spannen. 11Du sollst nicht ein Kleid anziehen, das aus Wolle und Flachs zusammen gewoben ist. 12Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst. (a) 4Mo 15:38 13WENN jemand ein Weib nimmt und mit ihr Umgang hat, und er mag sie dann nicht mehr, 14also dass er ihr Schändliches zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt, indem er sagt: "Dieses Weib habe ich genommen, aber als ich ihr nahte, fand ich sie nicht als Jungfrau", 15so sollen der Vater und die Mutter des Mädchens das Zeichen ihrer Jungfrauschaft nehmen und vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: "Meine Tochter habe ich diesem Mann zum Weibe gegeben, und nun, da er sie nicht mehr mag, 17legt er ihr Schändliches zur Last und sagt: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden. Hier aber ist das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann ergreifen und züchtigen, 19ihn auch um hundert Lot Silber büssen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat, und er soll sie als Weib behalten, das er sein Leben lang nicht verstossen darf. 20Erweist sich aber die Sache als wahr, ist das Mädchen nicht als Jungfrau erfunden worden, 21so soll man sie vor die Türe ihres väterlichen Hauses hinausführen, und die Männer ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Unzucht getrieben hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. 22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er bei einem verheirateten Weibe liegt, so sollen alle beide sterben, der bei dem Weibe gelegen und das Weib. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. (a) 3Mo 20:10 23Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr; 24so sollt ihr sie beide zum Tore jener Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen, weil es, obwohl in der Stadt, nicht geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. 25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde trifft und ihm Gewalt antut und bei ihm liegt, so soll der Mann, der bei ihm gelegen, allein sterben. 26Dem Mädchen aber sollst du nichts tun; es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdiente. Denn es ist gerade so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27Denn er traf es auf dem Felde, und wenn auch das verlobte Mädchen schrie, so war niemand, der ihm helfen konnte. 28Wenn ein Mann eine Jungfrau trifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt, und er wird ertappt, (a) 2Mo 22:16 29so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen, ihrem Vater fünfzig Lot Silber geben und sie zum Weibe nehmen dafür, dass er sie geschwächt hat; er darf sie nicht verstossen sein Leben lang. 30Niemand soll das Weib seines Vaters heiraten, noch die Decke seines Vaters aufheben. (1) die Lutherbibel hat für 5.Mo. 22,30; 23,1-25 die Zählung 5.Mo. 23,1-26. (2) d.i. seine Stiefmutter. (a) 3Mo 18:8; 5Mo 27:20