1KEIN irgendwie Entmannter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten. 2Es darf auch kein Bastard in die Gemeinde des Herrn eintreten; selbst im zehnten Geschlecht dürfen seine Nachkommen noch nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten. 3Kein Ammoniter oder Moabiter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten; niemals, auch im zehnten Geschlecht noch nicht, dürfen sie in die Gemeinde des Herrn eintreten, (a) Ne 13:1 4weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten auszogt, und weil er Bileam, den Sohn Beors, von Pethor in Syrien am Euphrat, wider dich gedungen hat, dass er dich verfluche. (1) d.i. der Moabiterkönig Balak. (a) 4Mo 22:5 6 5Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, sondern der Herr, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen, weil der Herr, dein Gott, dich liebhat. 6Dein Leben lang sollst du niemals auf ihr Glück und Wohlergehen sinnen. 7Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen; denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande Gast gewesen. 8Nachkommen, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, dürfen in die Gemeinde des Herrn eintreten 9WENN du im Kriegslager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Ungehörigen. 10Ist jemand in deiner Mitte, der infolge eines nächtlichen Begegnisses nicht rein ist, so soll er vor das Lager hinausgehen (und) nicht (wieder) ins Lager hineinkommen; (a) 3Mo 15:16 18 11gegen Abend sodann wasche er sich mit Wasser, und wenn die Sonne untergeht, darf er (wieder) ins Lager hineinkommen. 12Und du sollst draussen vor dem Lager einen abseits gelegenen Ort haben, und dahin sollst du hinausgehen; 13und einen Pflock sollst du bei deinem Geräte haben, und wenn du draussen niederkauern willst, sollst du damit graben und deinen Unrat wieder zudecken. 14Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten durch dein Lager, dass er dich errette und deine Feinde dir preisgebe. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nicht etwas Hässliches bei dir sehe und sich von dir wende. 15DU sollst den Sklaven, der sich von seinem Herrn weg zu dir flüchtet, seinem Herrn nicht ausliefern. 16Er soll bei dir, in deinem Gebiete, bleiben dürfen an dem Orte, den er sich erwählt, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt; du sollst ihn nicht bedrücken. 17Unter den Töchtern Israels soll keine geweihte Buhle und unter den Söhnen Israels kein geweihter Buhle sein. 18Du sollst keinen Dirnenlohn und kein Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen auf irgendein Gelübde hin; denn alle beide sind dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel. 19Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgend etwas, was man leihen kann. (a) 2Mo 22:25; 3Mo 25:36 37 20Von dem Ausländer magst du Zins nehmen, von deinem Bruder aber sollst du nicht Zins nehmen, auf dass der Herr, dein Gott, in allem, was du unternimmst, dich segne in dem Lande, dahin du ziehen wirst, es zu besetzen. 21Wenn du dem Herrn, deinem Gott, etwas gelobst, so sollst du nicht säumen, es zu halten; denn der Herr, dein Gott, würde es gewiss von dir fordern, und es käme Schuld auf dich. (a) 4Mo 30:3; Pre 5:3 4 22Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist keine Schuld an dir. 23Doch was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und sollst tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. 24Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach Herzenslust, bis du genug hast; aber in dein Geschirr sollst du nichts tun. 25Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten kommst, so magst du mit der Hand Ähren abreissen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über das Korn deines Nächsten.