1HIERAUF führte er mich zurück gegen das äussere Tor des Heiligtums, das nach Osten gerichtet war; es war aber verschlossen. 2Da sprach der Herr zu mir: Dieses Tor soll verschlossen bleiben; es darf nicht geöffnet werden, und niemand darf durch dasselbe hineingehen, weil der Herr, der Gott Israels, hier eingezogen ist; darum soll es verschlossen bleiben. (a) Hes 43:4 3Nur der Fürst darf, eben weil er Fürst ist, sich hier niederlassen zum Opfermahl vor dem Herrn; durch die Halle des Torbaus soll er hereinkommen und auf demselben Weg wieder hinausgehen. 4Darnach führte er mich durch das Nordtor an die Vorderseite des Tempels; und als ich hinsah, siehe, da erfüllte die Herrlichkeit des Herrn den Tempel. Da fiel ich nieder auf mein Angesicht. 5Der Herr aber sprach zu mir: Menschensohn, merke wohl auf und sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich mit dir reden will betreffend alle Satzungen und alle Ordnungen des Tempels, und merke wohl auf das, was für das Eintreten in den Tempel an allen Ausgängen des Heiligtums gilt. 6Und sage zu dem widerspenstigen Geschlecht, dem Hause Israel: So spricht Gott der Herr: Genug nun all eurer Greuel, Haus Israel! 7Habt ihr doch Fremde, Unbeschnittene an Herz und Leib, hereinkommen lassen, sodass sie in meinem Heiligtum waren und es entweihten, wenn ihr meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, und habt so meinen Bund gebrochen durch all eure Greuel. 8Und ihr habt meines heiligen Dienstes nicht (selber) gewartet, sondern habt sie dazu bestellt, des Dienstes in meinem Heiligtum zu warten. (1) d.h. diese Fremden. 9Darum spricht Gott der Herr also: Kein Fremder, unbeschnitten an Herz und Leib, soll in mein Heiligtum hereinkommen, keiner von all den Fremden, die unter den Israeliten wohnen; 10sondern die Leviten, die mir untreu geworden sind, als die Israeliten von mir abirrten und ihren Götzen nachliefen, sie sollen ihre Verschuldung büssen. 11Sie sollen in meinem Heiligtum Dienst tun als Wachen an den Tempeltoren und im Tempel selber Dienste leisten; sie sollen das Brandopfer und das Schlachtopfer schlachten für die Leute aus dem Volk, und sie sollen ihnen zur Verfügung stehen, um sie zu bedienen. 12Weil sie sie bei ihren Götzen bedient haben und so dem Hause Israel ein Anstoss zur Verschuldung geworden sind, darum habe ich meine Hand (zum Schwure) wider sie erhoben, spricht Gott der Herr, dass sie nun ihre Verschuldung büssen sollen. 13Sie dürfen mir nicht nahen, um mir Priesterdienst zu tun und all dem, was mir heilig ist, und den hochheiligen Gaben zu nahen; sie sollen ihre Schmach tragen für den Abfall, den sie begangen haben. 14Ich bestelle sie dazu, die Dienste im Tempel zu verrichten bei allem, was es da zu besorgen und zu tun gibt. 15Die levitischen Priester aus dem Geschlechte Zadoks aber, die des Dienstes an meinem Heiligtum gewartet haben, als die Israeliten von mir abirrten, sie dürfen mir nahen, mir zu dienen, und dürfen vor mich treten, mir Fett und Blut darzubringen, spricht Gott der Herr. (a) Hes 40:46; 48:11 16Sie dürfen mein Heiligtum betreten und sie dürfen meinem Tische nahen, mir zu dienen, und meines Dienstes warten. 17Wenn sie nun durch die Tore des innern Vorhofs eintreten, sollen sie linnene Kleider anziehen und keine Wolle an sich tragen, während sie innerhalb der Tore des innern Vorhofs und im Tempel Dienst tun. (a) 2Mo 28:40-43 18Sie sollen linnene Kopfbunde auf dem Haupte und linnene Beinkleider an den Lenden tragen; sie sollen sich nicht mit etwas gürten, das den Schweiss fördert. 19Wenn sie dann in den äussern Vorhof zu dem Volk hinausgehen, so sollen sie die Kleider, in denen sie Dienst tun, ausziehen und sie in den heiligen Zellen niederlegen und andre Kleider anziehen, damit sie durch ihre Kleider nicht Heiligkeit auf das Volk übertragen. 20Ihr Haupt sollen sie nicht kahl scheren, aber auch das Haar nicht frei wachsen lassen, sondern das Haupthaar kurz schneiden. (a) 3Mo 19:27 21Wein darf kein Priester trinken, wenn er in den innern Vorhof hineingehen will. (a) 3Mo 10:9 22Eine Witwe oder eine Verstossene dürfen sie nicht heiraten, sondern nur Jungfrauen von israelitischem Geschlecht; eine Witwe jedoch, die Priesterswitwe ist, dürfen sie heiraten. (a) 3Mo 21:13 23Sie sollen mein Volk zwischen heilig und nichtheilig unterscheiden lehren und ihm den Unterschied von unrein und rein kundtun. (a) Hes 22:26; 3Mo 10:10 24In Streitsachen sollen sie zu Gerichte sitzen, um sie nach meinen Rechtssatzungen zu entscheiden. Auch sollen sie alle meine Ordnungen und Satzungen an allen meinen Festen beobachten und meine Sabbate heilig halten. (a) 5Mo 17:8 9 25Zur Leiche eines Menschen dürfen sie nicht hineingehen, weil sie unrein würden; nur an (der Leiche von) Vater oder Mutter, Sohn oder Tochter, Bruder oder Schwester, sofern diese unverheiratet geblieben ist, dürfen sie sich verunreinigen. (a) 3Mo 21:1; 4Mo 19:11 26Wenn ein solcher dann wieder rein ist, soll er für sich sieben Tage abzählen, 27und an dem Tage, da er wieder in das Heiligtum, in den innern Vorhof hineingeht, im Heiligtum Dienst zu tun, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht Gott der Herr. 28Sie sollen keinen Erbbesitz haben; ich bin ihr Erbbesitz. Und Eigentum sollt ihr ihnen in Israel nicht geben; ich bin ihr Eigentum. (a) 5Mo 10:9 29Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer sollen sie zu essen bekommen, und alles, was in Israel dem Bann verfällt, soll ihnen gehören. 30Auch das Beste von den Erstlingen jedweder Art und jede Weihegabe irgendwelcher Art von allen euren Weihegaben soll den Priestern gehören. Ferner sollt ihr dem Priester das Beste eurer Grütze geben, damit Segen auf euren Häusern ruhe. (a) 2Mo 23:19 31Von irgendwelchen verendeten oder zerrissenen Tieren aber, seien es Vögel oder Vierfüssler, dürfen die Priester nicht essen. (a) 3Mo 22:8