1Und dies sind die Namen der Stämme: Im äussersten Norden vom Meer an über Hethlon bis wo es nach Hamath hineingeht, bis HazarEnan, sodass das Gebiet von Damaskus nördlich davon liegt, an der Seite von Hamath, und längs dieser Grenze von der Ostseite bis zur Westseite erhält Dan seinen Anteil. 2Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser seinen Anteil. 3Neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali seinen Anteil. 4Neben dem Gebiet von Naphthali, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse seinen Anteil. 5Neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim seinen Anteil. 6Neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben seinen Anteil. 7Neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda seinen Anteil. 8Neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll das geweihte Gebiet sein, das ihr abzusondern habt: 25 000 Ellen breit und so lang wie einer der Stammesanteile von der Ostseite bis zur Westseite, und mitten drin soll das Heiligtum sein. 9Das geweihte Gebiet, das ihr für den Herrn abzusondern habt, soll 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit sein. 10Und dieses heilige Gebiet soll in folgender Weise zugeteilt werden: den Priestern ein Stück von 25 000 Ellen Länge im Norden, zehntausend Ellen Breite im Westen, zehntausend Ellen Breite im Osten und 25 000 Ellen Länge im Süden, und mitten drin soll das Heiligtum des Herrn sein. 11Den geweihten Priestern, den Söhnen Zadoks, die meines Dienstes gewartet haben, die nicht abgeirrt sind, als die Israeliten wie die Leviten abirrten, (a) Hes 44:15 12ihnen soll es als besonderer Teil von dem geweihten Gebiet des Landes gehören, als Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten; 13und den Leviten, entsprechend dem Gebiet der Priester, ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite. Das Ganze also 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit. 14Von diesem Gebiet dürfen sie nichts verkaufen noch vertauschen, noch das Beste des Landes in andre Hände übergehen lassen; denn es ist dem Herrn heilig. 15Die übrigen fünftausend Ellen der Breitseite aber, längs der 25 000 Ellen der Länge, sind nichtheiliges Gebiet für die Stadt als Wohnstätte und freier Raum, und die Stadt soll mitten drin liegen. 16Und dies sind ihre Ausmasse: die Nordseite 4 500 Ellen, die Südseite 4 500, die Ostseite 4 500 und die Westseite 4 500. 17Und als freier Raum soll zur Stadt gehören (ein Streifen von) 250 Ellen Breite im Norden, 250 im Süden, 250 im Osten und 250 im Westen. 18Was aber an der Länge noch übrig ist längs des abgesonderten heiligen Gebietes, zehntausend Ellen im Osten und zehntausend im Westen, dessen Ertrag soll denen, die in der Stadt arbeiten, zur Speise dienen. 19Und die in der Stadt arbeiten, sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein. 20Das ganze abgesonderte Gebiet soll 25 000 Ellen lang und 25 000 Ellen breit sein; in Form eines Quadrates sollt ihr das heilige Gebiet, mit Einschluss des Stadtbesitzes, absondern. 21Das übrige soll dem Fürsten gehören: (das Gebiet) zu beiden Seiten des heiligen Gebietes und des Stadtbesitzes ausserhalb der 25 000 Ellen ostwärts bis zur Ostgrenze und ausserhalb der 25 000 Ellen westwärts bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen, das soll dem Fürsten gehören. Und das abgesonderte heilige Gebiet und das Tempelheiligtum sollen mitten drin liegen. 22Abgesehen von dem Eigentum der Leviten und dem Eigentum der Stadt, das in der Mitte zwischen den Gebieten des Fürsten liegt, soll das Land zwischen dem Gebiete Judas und dem Gebiete Benjamins dem Fürsten gehören. 23Die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite erhält Benjamin seinen Anteil. 24Neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon seinen Anteil. 25Neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar seinen Anteil. 26Neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon seinen Anteil. 27Neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad seinen Anteil. 28Und neben dem Gebiet von Gad, auf der Südseite, soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades (und weiter) nach dem Bach (Ägyptens) bis an das grosse Meer gehen. 29Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels durchs Los als Erbbesitz verteilen sollt, und das sind ihre Anteile, spricht Gott der Herr. 30(a) Folgendes sind die Ausgänge der Stadt - (b) an der Nordseite, die 4 500 Ellen misst, (1) V. 30-31: Versreihenfolge in Originalüs: 30a: 31a: 30b: 31b 31(a) es sollen aber die Stadttore nach den Stämmen Israels benannt werden -: (b) drei Tore: das Ruben-Tor, das Juda-Tor, das LeviTor; 32an der Ostseite, die 4 500 Ellen misst, drei Tore: das Joseph-Tor, das Benjamin-Tor, das Dan-Tor; 33an der Südseite, die 4 500 Ellen misst, drei Tore: das Simeon-Tor, das Issaschar-Tor, das Sebulon-Tor; 34an der Westseite, die 4 500 Ellen misst, drei Tore: das Gad-Tor, das Asser-Tor, das Naphthali-Tor. 35Ringsherum sind es 18 000 Ellen. Und fortan soll der Name der Stadt sein: "Der Herr allhier."