1UND der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach: 2Wenn sich bei jemandem auf der Haut eine Geschwulst oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt und daraus auf seiner Haut ein Aussatzmal entsteht, so soll man ihn zu Aaron, dem Priester, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, führen. 3Wenn dann der Priester das Mal auf der Haut besieht, und die Haare an der kranken Stelle sind weiss geworden und das Mal erscheint tiefer als die (übrige) Haut, so ist es ein Aussatzmal; wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. 4Wenn es aber ein weisser Fleck auf der Haut ist, und dieser erscheint nicht tiefer als die (übrige) Haut, und die Haare darauf sind nicht weiss geworden, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang absondern. 5Besieht ihn dann der Priester am siebenten Tage, und das Mal ist in seinem Aussehen gleich geblieben, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage lang absondern. 6Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage zum zweitenmal besieht und findet, dass das Mal am Verschwinden ist, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist nur ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein. 7Wenn aber der Ausschlag auf der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat, um wieder rein zu werden, und er zeigt sich nun dem Priester zum zweitenmal, 8und der Priester sieht, dass der Ausschlag auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist Aussatz. 9Wenn sich an jemandem ein Aussatzmal zeigt, so soll man ihn zum Priester führen. 10Sieht dann der Priester, dass sich auf der Haut eine weisse Geschwulst befindet und dass die Haare darauf weiss geworden sind und wildes Fleisch in der Geschwulst wuchert, 11so ist es ein alter Aussatz auf seiner Haut, und der Priester soll ihn für unrein erklären und ihn nicht absondern; denn er ist schon unrein. 12Wenn aber der Aussatz auf der Haut so ausbricht, dass der Aussatz die ganze Haut des Kranken vom Kopf bis zu den Füssen bedeckt, wohin auch der Priester schauen mag - 13wenn also der Priester sieht, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, so soll er den Kranken für rein erklären; er ist ja ganz weiss geworden und ist also rein. 14Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein. 15Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das wilde Fleisch ist unrein - es ist ein Aussatz. 16Geht aber das wilde Fleisch wieder zurück, und er wird weiss, so soll er zum Priester kommen. 17Findet dann der Priester, wenn er ihn besieht, dass das Mal weiss geworden ist, so soll der Priester den Kranken für rein erklären; er ist rein. 18Wenn auf jemandes Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weisse Geschwulst sich bildet oder ein weissrötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20Sieht dann der Priester, dass die Stelle tiefer erscheint als die (übrige) Haut und dass das Haar darauf weiss geworden ist, so soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist ein Mal von Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist. 21Findet aber der Priester beim Besehen, dass keine weissen Haare darauf sind und dass der Fleck nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut und am Verschwinden ist, so soll der Priester den Kranken sieben Tage lang absondern. 22Greift es dann auf der Haut weiter um sich, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal. 23Bleibt aber der helle Fleck an Ort und Stelle, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 24Oder wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde bekommt, und das wilde Fleisch in der Brandwunde erscheint als weissrötlicher oder weisser Fleck, 25und der Priester findet beim Besehen, dass die Haare auf dem hellen Fleck weiss geworden sind und dass die Stelle tiefer erscheint als die (übrige) Haut, so ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester soll den Kranken für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal. 26Findet aber der Priester beim Besehen, dass keine weissen Haare auf dem hellen Fleck sind und dass dieser nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut und am Verschwinden ist, so soll der Priester den Kranken sieben Tage lang absondern. 27Am siebenten Tage soll der Priester ihn besehen; hat es dann auf der Haut weiter um sich gegriffen, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal. 28Bleibt aber der helle Fleck an Ort und Stelle, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, und ist er am Verschwinden, so ist es die Narbe der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären, weil es nur die Narbe der Brandwunde ist. 29Wenn bei einem Manne oder einem Weibe auf dem Kopf oder am Bart ein Mal entsteht, 30und der Priester besieht das Mal und findet, dass es tiefer erscheint als die (übrige) Haut und dass goldfarbene, dünne Haare darauf sind, so soll der Priester den Kranken für unrein erklären - es ist bösartiger Ausschlag, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes. 31Findet aber der Priester, wenn er den Ausschlag besieht, dass er nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut, dass aber auch keine dunklen Haare darauf sind, so soll der Priester den vom Ausschlag Betroffenen sieben Tage lang absondern. 32Am siebenten Tage soll der Priester das Mal besehen; hat dann der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen, und sind keine goldfarbenen Haare darauf entstanden, erscheint auch der Ausschlag nicht tiefer als die (übrige) Haut, 33so soll er sich scheren; doch die Ausschlagstelle darf er nicht scheren. Hierauf soll der Priester den vom Ausschlag Betroffenen abermals sieben Tage lang absondern. 34Wenn dann am siebenten Tage der Priester den Ausschlag besieht und findet, dass der Ausschlag auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und dass er nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; er aber soll seine Kleider waschen, dann ist er rein. 35Greift aber der Ausschlag auf der Haut weiter um sich, nachdem der Kranke für rein erklärt worden ist, 36und der Priester findet beim Besehen, dass der Ausschlag auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht mehr nach goldfarbenen Haaren zu suchen; er ist unrein. 37Ist aber der Ausschlag in seinem Aussehen gleich geblieben, und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Ausschlag geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe auf der Haut helle Flecken zeigen, weisse helle Flecken, 39und der Priester findet beim Besehen auf ihrer Haut nur matte, weisse Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein. 40Wenn jemandem die Haupthaare ausfallen, sodass er hinten kahl wird, so bleibt er rein. 41Fallen sie ihm auf der Vorderseite des Kopfes aus, sodass er vorn eine Glatze bekommt, so bleibt er rein. 42Entsteht aber auf der hintern oder vordern Glatze ein weissrötliches Mal, so ist es Aussatz, der auf seiner hintern oder vordern Glatze ausbricht. 43Besieht ihn dann der Priester und findet, dass die Geschwulst des Males auf seiner hintern oder vordern Glatze weissrötlich ist und aussieht wie der Aussatz auf der Haut am Leibe, 44so ist er ein Aussätziger; er ist unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat die Krankheit auf dem Kopfe. 45Es soll aber der Aussätzige, der die Krankheit an sich hat, zerrissene Kleider tragen, die Haare frei flattern lassen und den Bart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein! 46Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein; abgesondert soll er wohnen, seine Wohnstätte soll ausserhalb des Lagers sein. (a) 4Mo 5:2; 2Kön 7:3; 15:5 47Wenn sich an einem Kleide, sei es nun von Wolle oder von Flachs, ein Aussatzmal zeigt, 48oder an gewobenem oder gewirktem Zeug, es sei von Flachs oder von Wolle, oder an Leder oder an irgend etwas, was aus Leder gemacht wird, 49und das Mal an dem Kleid oder dem Leder oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem aus Leder gemachten Gegenstand ist grünlich oder rötlich, so ist es ein Aussatzmal und soll dem Priester gezeigt werden. 50Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er den schadhaften Gegenstand sieben Tage lang einschliessen. 51Wenn er dann am siebenten Tage sieht, dass der Schaden an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder dem Leder - an irgend etwas, was man aus Leder macht - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Schaden ein bösartiger Aussatz; es ist unrein, 52und er soll das Kleid oder das gewobene oder gewirkte Zeug, es sei von Wolle oder von Flachs, oder jeden ledernen Gegenstand, an dem sich der Schaden zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, man soll es verbrennen. 53Sieht aber der Priester, dass der Schaden an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand nicht weiter um sich gegriffen hat, 54so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand, an dem der Schaden ist, wasche, und soll ihn abermals sieben Tage lang einschliessen. 55Sieht dann der Priester, nachdem die schadhafte Stelle gewaschen worden ist, dass sie ihr Aussehen nicht geändert hat, so ist es unrein, auch wenn der Schaden nicht weiter um sich gegriffen hat, du sollst es ausbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung, sei es auf der hintern oder der vordern Seite. 56Sieht aber der Priester, dass der Schaden, nachdem die Stelle gewaschen worden, verblasst ist, so soll er das Stück aus dem Kleid oder dem Leder oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug herausreissen. 57Zeigt es sich aber wieder an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand, so ist es neu ausbrechender (Aussatz); du sollst es verbrennen, (das ganze Stück,) an dem der Schaden ist. 58Wenn aber an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand der Schaden beim Waschen verschwindet, so soll man es nochmals waschen, dann ist es rein. 59Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, seien sie von Wolle oder von Flachs, oder an gewobenem oder gewirktem Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand, wornach sie für rein oder für unrein zu erklären sind.