1Und der Herr redete mit Mose und sprach: (1) die Lutherbibel hat für Kap. 6,1-30 die Zählung 5,20-26; 6,1-23. 2Wenn jemand sich versündigt und wider den Herrn eine Veruntreuung begeht, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder von seinem Nächsten etwas erpresst 3oder, wenn er etwas Verlorenes gefunden hat, es ableugnet, und indem er falsch schwört wegen irgend etwas, womit der Mensch sich versündigen kann - 4wenn sich einer so versündigt und dadurch in Schuld verfällt, so soll er das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpresste, das er erpresst, oder das Anvertraute, das bei ihm hinterlegt war, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückgeben, 5überhaupt alles, um dessentwillen er falsch geschworen hat. Er soll den vollen Wert zurückerstatten und noch den fünften Teil hinzufügen; dem Eigentümer soll er es geben an dem Tage, da er sein Schuldopfer bringt. (a) 3Mo 5:16; 4Mo 5:7 6Als Busse aber soll er für den Herrn einen fehllosen Widder aus der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. 7So erwirkt ihm der Priester Sühne vor dem Herrn, und es wird ihm alles vergeben, womit immer er sich verschuldet haben mag. 8UND der Herr redete mit Mose und sprach: 9Gebiete Aaron und seinen Söhnen folgendes: Dies ist das Gesetz über das Brandopfer; das ist das Opfer, welches die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen an seiner Brandstätte auf dem Altar bleibt, und es soll dadurch das Feuer des Altars brennend erhalten werden. 10Und der Priester ziehe sein Linnengewand an und bedecke mit den linnenen Beinkleidern seine Blösse; dann hebe er die Asche weg, zu welcher das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, und schütte sie neben den Altar. 11Darnach ziehe er seine Kleider aus und lege andre Kleider an und schaffe die Asche vor das Lager hinaus an eine reine Stätte. 12Das Feuer auf dem Altar soll dadurch unterhalten werden und darf nie erlöschen. Der Priester aber soll jeden Morgen Holzstücke darauf anzünden, das Brandopfer darauf zurechtlegen und die Fettstücke der Heilsopfer darauf verbrennen. 13Beständig soll das Feuer auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen. 14Und dies ist das Gesetz über das Speisopfer: die Söhne Aarons sollen es vor den Herrn an den Altar heranbringen. (a) 3Mo 2 15Dann nehme er eine Handvoll davon, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von dem Öl, samt allem Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und verbrenne es als Duftopfer auf dem Altar zum lieblichen Geruch für den Herrn. 16Was davon übrigbleibt, sollen Aaron und seine Söhne essen. Ungesäuert soll man es essen an heiliger Stätte, im Vorhof des heiligen Zeltes; 17es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden. Als ihren Anteil an meinen Feueropfern gebe ich es ihnen; etwas Hochheiliges ist es, wie das Sündopfer und das Schuldopfer. 18Was männlich ist unter den Nachkommen Aarons, darf davon essen; das ist euer ewiges Recht an den Feueropfern des Herrn von Geschlecht zu Geschlecht. Jeder, der sie berührt, wird heilig. (a) 2Mo 29:37 19Und der Herr redete mit Mose und sprach: 20Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie dem Herrn darbringen sollen an dem Tage, da er gesalbt wird: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen und die andre Hälfte am Abend. 21Auf dem Backblech soll man es mit Öl zubereiten, eingerührt sollst du es bringen; als Mehlgebäck, als Speisopfer in Brocken sollst du es darbringen zum lieblichen Geruch für den Herrn. 22Der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll es zubereiten; es ist eine ewige Gebühr für den Herrn und soll ganz verbrannt werden. 23Jedes Speisopfer eines Priesters soll Ganzopfer sein; es darf nicht gegessen werden. 24Und der Herr redete mit Mose und sprach: 25Rede mit Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz über das Sündopfer: an der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Sündopfer vor dem Herrn schlachten; etwas Hochheiliges ist es. 26Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen; an heiliger Stätte, im Vorhof des heiligen Zeltes, soll es gegessen werden. 27Jeder, der das Fleisch des Opfers berührt, wird heilig; und wenn etwas von seinem Blute ans Kleid spritzt, so sollst du das bespritzte Stück an heiliger Stätte waschen. 28Das irdene Geschirr, in dem es gekocht wird, soll man zerbrechen; ist es aber in einem ehernen Geschirr gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden. 29Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; etwas Hochheiliges ist es. 30Kein Sündopfer aber, von dessen Blut man etwas in das heilige Zelt hineinbringt, um im Heiligtum die Sühne zu vollziehen, darf gegessen werden, sondern es muss verbrannt werden. (a) 3Mo 4:5 12 16 21