1Und dies ist das Gesetz über das Schuldopfer: etwas Hochheiliges ist es. 2An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen; 3und alles Fett davon soll man darbringen: den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, 4ferner die beiden Nieren mit dem Fett daran, das bei den Lenden aufliegt, und das Fett neben der Leber bei den Nieren soll man es abtrennen. 5Und der Priester soll das alles auf dem Altar als Feueropfer für den Herrn verbrennen; ein Schuldopfer ist es. 6Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen, an heiliger Stätte soll man es essen; etwas Hochheiliges ist es. 7Für das Schuldopfer gilt dasselbe Gesetz wie für das Sündopfer: dem Priester, der die Sühne damit vollzieht, dem gehört es. 8Auch gehört dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, die Haut des Brandopfers, das er darbringt. 9Ferner gehört jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, und jedes, das in einem Topf oder auf einem Backblech zubereitet wird, dem Priester, der es darbringt. 10Jedes Speisopfer aber, das mit Öl eingerührt oder trocken ist, gehört allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem andern. 11Und dies ist das Gesetz über das Heilsopfer, das man dem Herrn darbringt: 12wenn jemand es darbringt, um zu danken, so soll er zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen, mit Öl eingerührt, und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Semmelmehl darbringen. 13Zusammen mit Kuchen von gesäuertem Brot soll er seine Opfergabe darbringen, abgesehen von dem Opfertier, das er zum Dank als Heilsopfer darbringt. 14Und er soll je ein Stück von jeder Opfergabe dem Herrn als Hebeopfer darbringen; das gehört dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt. 15Das Fleisch seines Dankheilsopfers aber soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es dargebracht wird; er darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (a) 3Mo 22:30 16Auch wenn er sein Opfer infolge eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe darbringt, so soll es an demselben Tage gegessen werden, an dem er sein Opfer darbringt; doch wenn etwas davon übrigbleibt, darf es noch am folgenden Tag gegessen werden. (a) 3Mo 19:6 17Was (auch dann noch) von dem Fleisch des Opfers übrigbleibt, das muss am dritten Tage verbrannt werden. 18Wenn aber am dritten Tag doch noch von dem Fleisch seines Heilsopfers gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig aufgenommen; es wird dem, der es darbringt, nicht angerechnet, sondern gilt als Greuel. Wer immer davon isst, der lädt Schuld auf sich. 19Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden; was aber sonst das Fleisch betrifft, so darf jeder, der rein ist, Fleisch essen. 20Wer aber Fleisch von dem für den Herrn bestimmten Heilsopfer isst, während Unreinheit an ihm haftet, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden. 21Und wer etwas Unreines berührt, es sei nun eine Unreinheit an einem Menschen oder ein unreines Haustier oder irgendein unreines Kriechtier, und doch von dem Fleisch des für den Herrn bestimmten Heilsopfers isst, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden. 22Und der Herr redete mit Mose und sprach: (a) 3Mo 3:17; 11:40; 17:15 23Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr dürft kein Fett von Rindern, Lämmern oder Ziegen essen; 24doch das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zu allerlei gebraucht werden, nur essen dürft ihr es nicht. 25Denn wenn irgend jemand Fett isst von den Haustieren, von denen man dem Herrn Feueropfer darbringt, so soll die Seele dessen, der isst, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden. 26Auch Blut dürft ihr nicht essen, weder von den Vögeln noch von den Haustieren, in allen euren Wohnsitzen. (a) 3Mo 17:10; 1Mo 9:4 27Jeder, der irgend Blut isst, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden. 28Und der Herr redete mit Mose und sprach: 29Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem Herrn sein Heilsopfer darbringt, der gebe dem Herrn von seinem Heilsopfer den Anteil, den er ihm schuldet. 30Eigenhändig soll er bringen, was zum Feueropfer für den Herrn bestimmt ist; das Fett samt der Brust soll er bringen: die Brust, um sie als Webeopfer vor dem Herrn zu schwingen; 31das Fett aber soll der Priester auf dem Altar verbrennen, während die Brust Aaron und seinen Söhnen zufällt. 32Auch die rechte Keule sollt ihr von euren Heilsopfern als Hebe dem Priester geben; 33demjenigen unter den Söhnen Aarons, der das Blut der Heilsopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Keule als Anteil zufallen. 34Denn die Webebrust und die Hebekeule nehme ich den Israeliten von ihren Heilsopfern weg und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewige Gebühr von seiten der Israeliten. (a) 3Mo 10:14; 4Mo 18:11 35Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des Herrn - an dem Tage, da er sie herzutreten liess, dem Herrn Priesterdienst zu tun -, 36den der Herr ihnen zuwies an dem Tage, da er sie salbte, als Gabe von seiten der Israeliten, als ewige Gebühr von Geschlecht zu Geschlecht. 37Das sind die Gesetze über das Brandopfer, das Speisopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Heilsopfer, 38die der Herr dem Mose auf dem Berge Sinai gebot, an dem Tage, da er den Israeliten Befehl gab, dem Herrn ihre Opfergaben darzubringen, in der Wüste am Sinai.