1Und zwar stehen auf der gesiegelten Urkunde die Unterschriften: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia, 2Seraja, Asarja, Jeremia, 3Pashur, Amarja, Malchia, 4Hattus, Sebanja, Malluch, 5Harim, Meremoth, Obadja, 6Daniel, Ginnethon, Baruch, 7Mesullam, Abia, Mijamin, 8Maasja, Bilgai und Semaja - dies die Priester; 9ferner die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui von den Söhnen Henadads, Kadmiel 10und ihre Brüder: Sebanja, Hodia, Kelita, Pelaja, Hanan, 11Micha, Rehob, Hasabja, 12Sakkur, Serebja, Sebanja, 13Hodia, Bani, Beninu; 14endlich die Volkshäupter: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani, 15Bunni, Asgad, Bebai, 16Adonia, Bigwai, Adin, 17Ater, Hiskia, Assur, 18Hodia, Hasum, Bezai, 19Hariph, Anathoth, Nebai, 20Magpias, Mesullam, Hesir, 21Mesesabeel, Zadok, Jaddua, 22Pelatja, Hanan, Anaja, 23Hosea, Hananja, Hassub, 24Hallohes, Pilha, Sobek, 25Rehum, Hasabna, Maaseja, 26Ahia, Hanan, Anan, 27Malluch, Harim und Baana. 28Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempelhörigen und alle, die sich von den Völkern der Heidenländer abgesondert haben und zum Gesetze Gottes halten, ihre Frauen, ihre Söhne und Töchter, alle Einsichtigen und Verständigen, 29die schliessen sich ihren Brüdern an, den Vornehmen unter ihnen, und nehmen die eidlich beschworene Verpflichtung auf sich, nach dem Gesetze Gottes zu wandeln, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden, und alle Gebote des Herrn, unsres Gottes, seine Ordnungen und Satzungen getreulich zu erfüllen: 30dass wir unsre Töchter nicht an die Heiden im Lande verheiraten, noch ihre Töchter für unsre Söhne nehmen wollen; 31dass wir ferner, wenn die Heiden im Lande die Waren und allerlei Getreide am Sabbattag zum Verkauf bringen, ihnen am Sabbat und an einem heiligen Tag nichts abnehmen wollen und dass wir auf den Ertrag des siebenten Jahres und jede Schuldforderung in demselben verzichten wollen. (a) 2Mo 23:11; Jes 58:13; Jer 17:21 22 32Sodann nehmen wir die gesetzliche Verpflichtung auf uns, jährlich ein Drittelslot Silber für den Dienst im Hause unsres Gottes zu geben: 33für die Schaubrote, für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, den Neumondsfesten und den (jährlichen) Festtagen, für die Heilsopfer, für die Sündopfer zur Sühne für Israel und für alles, was es im Hause unsres Gottes zu tun gibt. 34Ferner bestimmen wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durchs Los die Art der Abgabe des Brennholzes: zu welchen bestimmten Zeiten und in welcher Reihenfolge die einzelnen Familien dasselbe alljährlich an das Haus unsres Gottes abliefern sollen, damit man das Feuer auf dem Altar des Herrn, unsres Gottes, unterhalten kann, wie im Gesetz geschrieben steht. (a) 3Mo 6:12 35Ebenso (verpflichten wir uns), jährlich die Erstlinge unsres Bodens zum Hause des Herrn zu bringen und die Erstlinge aller Baumfrüchte, (a) 2Mo 23:19 36auch die Erstgeburt unsrer Söhne und unsres Viehes, wie im Gesetz geschrieben steht; die Erstlinge unsrer Rinder und Schafe aber sollen zum Hause unsres Gottes gebracht werden für die Priester, die darin Dienst tun. (a) 2Mo 13:12 37Ferner wollen wir den Priestern das Beste von unsrem Mehl, von den Früchten aller Bäume, von Wein und Öl in die Zellen des Hauses unsres Gottes liefern, den Leviten dagegen den Zehnten von unsrem Bodenertrag, den Leviten nämlich, die in allen unsren Ackerbaustädten den Zehnten einsammeln. (a) 4Mo 15:19; 18:24 38Und der Priester, der Nachkomme Aarons, soll dabei sein, wenn die Leviten den Zehnten einsammeln, und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unsres Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen. (a) 4Mo 18:26 39In diese Zellen sollen die (gewöhnlichen) Israeliten und die Leviten die Abgabe von Korn, Wein und Öl bringen; dort befinden sich auch die heiligen Geräte, die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Wir wollen das Haus unsres Gottes nicht im Stiche lassen.