1UND der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach: 2Dies ist die Vorschrift des Gesetzes, die der Herr gegeben hat: Sage den Israeliten, sie sollen dir eine fehllose rote Kuh bringen, an der sich kein Mangel findet und auf die noch kein Joch gekommen ist. 3Die sollt ihr Eleasar, dem Priester, geben, und man soll sie vor das Lager hinausführen und dort in seiner Gegenwart schlachten. 4Dann nehme Eleasar, der Priester, mit dem Finger von ihrem Blute und sprenge von ihrem Blute siebenmal gegen die Vorderseite des heiligen Zeltes. 5Hierauf verbrenne man die Kuh vor seinen Augen: die Haut und das Fleisch, auch das Blut mitsamt dem Mist soll man verbrennen. (a) 2Mo 29:14 6Der Priester aber nehme Zedernholz, Ysop und Karmesin und werfe es in das Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird. (a) 3Mo 14:6 7Dann soll der Priester seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden; nachher darf er wieder ins Lager kommen, doch bleibt er unrein bis zum Abend. (a) 3Mo 16:28 8Auch derjenige, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib in Wasser baden; auch er bleibt unrein bis zum Abend. 9Und ein reiner Mann soll die Asche der Kuh sammeln und sie ausserhalb des Lagers an reiner Stätte niederlegen, damit sie der Gemeinde Israels für das Reinigungswasser aufbewahrt werde; es ist ein Sündopfer. 10Auch derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Und dies soll den Israeliten und dem Fremden, der unter ihnen wohnt, als ewige Satzung gelten: 11Wer einen Toten, den Leichnam irgendeines Menschen, berührt, der wird für sieben Tage unrein. 12Er soll sich damit am dritten und am siebenten Tage entsündigen, dann wird er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein. (1) d.h. mit solchem Wasser. 13Ein jeder, der einen Toten, den Leichnam eines Verstorbenen, berührt und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung des Herrn, und seine Seele soll aus Israel ausgerottet werden; weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt worden ist, bleibt er unrein, und seine Unreinheit haftet noch immer an ihm. 14Wenn ein Mensch in einem Zelte stirbt, so gilt folgendes Gesetz: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der in dem Zelte ist, wird für sieben Tage unrein. 15Und jedes offene Gefäss, auf dem kein Deckel festgebunden ist, wird unrein. 16Auch jeder, der auf freiem Felde einen Erschlagenen oder sonst einen Toten oder ein menschliches Gerippe oder ein Grab berührt, wird für sieben Tage unrein. 17Man nehme nun für den Unreinen von der Asche des verbrannten Sündopfers und giesse Quellwasser darüber in ein Gefäss. 18Dann soll ein reiner Mann ein Ysopbüschel nehmen, es in das Wasser tauchen und das Zelt und alle Gefässe und alle Menschen, die darin sind, damit besprengen, ebenso auch den, der das Gerippe oder den Erschlagenen oder den Gestorbenen oder das Grab berührt hat. (a) Ps 51:9 19Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten und am siebenten Tage besprengen; so entsündigt er ihn am siebenten Tage. Darnach soll dieser seine Kleider waschen und sich in Wasser baden; dann ist er am Abend wieder rein. 20Wenn aber einer unrein wird und sich nicht entsündigt, so soll seine Seele aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des Herrn verunreinigt. Es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. 21Das soll euch als ewige Satzung gelten. Und derjenige, der das Reinigungswasser gesprengt hat, soll seine Kleider waschen, und wer das Reinigungswasser berührt, wird unrein bis zum Abend. 22Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein, und der Mensch, der ihn berührt, wird unrein bis zum Abend.