1Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun; ein Tag des Lärmblasens ist es für euch. (a) 3Mo 23:23-25 2Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer 3samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder 4und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern; 5dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken - 6ausser dem Neumondsbrandopfer mit seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den vorgeschriebenen Trankopfern -, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn. 7Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten; da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. (a) 3Mo 23:26-32 8Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein - 9samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder 10und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern, 11dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern. 12Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang. (a) 3Mo 23:33-43 13Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein - 14samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden von den dreizehn Stieren, je zwei zehntel auf jeden von den beiden Widdern 15und je ein zehntel auf jedes von den vierzehn Lämmern; 16dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer. 17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer 18samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer. 20Am dritten Tage: elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer, 21samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer. 23Am vierten Tage: zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer 24samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer. 26Am fünften Tage: neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer 27samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer. 29Am sechsten Tage: acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer 30samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer. 32Am siebenten Tage: sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer 33samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 34dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer. 35Am achten Tage aber sollt ihr eine Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. 36Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer 37samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer. 39Diese (Opfer) sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen ausser dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge eines Gelübdes oder freiwillig darbringt.