1UND der Herr redete mit Mose und sprach: 2Gebiete den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager wegweisen, die aussätzig sind oder an einem Fluss leiden oder sich an einem Toten verunreinigt haben. (a) 3Mo 13:46; 21:1; 4Mo 19:11-16 3Männer wie Frauen sollt ihr wegweisen, vor das Lager sollt ihr sie hinausweisen, damit sie euer Lager, wo ich mitten unter euch wohne, nicht verunreinigen. 4Und die Israeliten taten so und wiesen sie vor das Lager hinaus; wie der Herr dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten. 5Und der Herr redete mit Mose und sprach: 6Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine Sünde begeht, wie die Menschen sie begehen, indem sie eine Untreue wider den Herrn verüben, und ein solcher Mensch lädt damit Schuld auf sich, (a) 3Mo 6:2 7so sollen sie die Sünde bekennen, die sie begangen haben, und sollen den vollen Wert des Veruntreuten zurückerstatten und noch den fünften Teil hinzufügen und es dem geben, an dem sie sich verschuldet haben. (a) 3Mo 5:5; 6:4 5 8Ist aber kein nächster Verwandter da, dem die Busse erstattet werden könnte, so fällt die Busse, die zu erstatten ist, an den Herrn zugunsten des Priesters, gerade wie der Sühnewidder, mit dem der Priester Sühne erwirkt. (a) 3Mo 5:15 16; 7:7 9Ebenso soll jede Hebe, von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten zum Priester bringen, diesem zufallen. 10Auch was ein jeder an Gaben weiht, fällt ihm zu; was ein jeder dem Priester gibt, gehört diesem. 11Und der Herr redete mit Mose und sprach: 12Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ein Eheweib auf Abwege gerät und ihrem Manne untreu wird 13und ein andrer mit ihr Umgang hat, ohne dass ihr Mann es merkt, und sie bleibt unentdeckt, obschon sie sich verunreinigt hat, es ist auch kein Zeuge wider sie vorhanden, weil sie nicht ertappt worden ist, 14es kommt dann aber ein Geist der Eifersucht über ihn, sodass er auf sein Weib eifersüchtig wird, weil sie sich verunreinigt hat - oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, sodass er auf sein Weib eifersüchtig wird, obschon sie sich nicht verunreinigt hat -, 15so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und das erforderliche Opfer für sie mitbringen: ein zehntel Epha Gerstenmehl; er soll kein Öl darauf giessen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Verschuldung (bei Gott) in Erinnerung bringt. 16Der Priester aber soll sie herzukommen und vor den Herrn treten lassen. 17Dann nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäss; auch von der Erde am Boden der (heiligen) Wohnung soll er nehmen und sie in das Wasser tun. 18Hierauf lasse der Priester das Weib vor den Herrn treten, löse ihr die Haupthaare und lege ihr das Erinnerungsopfer, das Eifersuchtsopfer, auf die Hände, während der Priester selbst das fluchwirkende Wasser des bittern Wehs in der Hand hält. 19Dann soll der Priester das Weib schwören lassen und zu ihr sagen: Wenn kein Mann mit dir Umgang gehabt hat und du als deinem Manne untergebenes Weib dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du von diesem fluchwirkenden Wasser des bittern Wehs unbeschädigt bleiben; 20wenn du aber als deinem Manne untergebenes Weib dich vergangen und verunreinigt hast und ein andrer ausser deinem Manne mit dir Umgang gehabt hat... - 21der Priester also soll das Weib den Fluch schwören lassen, indem er zu ihr sagt: Der Herr mache deinen Namen zum Fluch und Schwurwort unter deinem Volke, indem er deine Hüfte schwinden und deinen Leib anschwellen lässt, (a) Jer 29:22 22und dieses fluchwirkende Wasser dringe in deine Eingeweide, dass der Leib anschwelle und die Hüfte schwinde! Und das Weib soll sprechen: So geschehe es! So geschehe es! 23Dann soll der Priester diese Flüche aufschreiben und die Schrift in das Wasser des bittern Wehs hinein abwaschen. 24Hernach gebe er dem Weibe das fluchwirkende Wasser des bittern Wehs zu trinken, damit das fluchwirkende Wasser in sie eindringe zu bitterm Weh. 25Dann nehme der Priester das Eifersuchtsopfer aus der Hand des Weibes, schwinge das Speisopfer vor dem Herrn und bringe es auf den Altar. 26Er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, den als Duftopfer bestimmten Teil, und dies auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Manne untreu gewesen ist, das fluchwirkende Wasser zu bitterm Weh in sie eindringen, sodass ihr der Leib anschwillt und die Hüfte schwindet, und der Name des Weibes wird unter ihrem Volk ein Fluchwort werden. 28Wenn aber das Weib sich nicht verunreinigt hat, sondern rein ist, so bleibt sie unbeschädigt und kann schwanger werden. 29Das ist das Eifersuchtsgesetz: wenn ein Eheweib auf Abwege gerät und sich verunreinigt, 30oder wenn ein Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, sodass er auf sein Weib eifersüchtig wird, so soll er das Weib vor den Herrn treten lassen, und der Priester verfahre mit ihr genau nach diesem Gesetze. 31Der Mann bleibt frei von Schuld, ein solches Weib aber lädt Schuld auf sich.